Schön, dass Sie vorbeischauen!
Wir sind wie gewohnt für Sie da, beachten Sie jedoch bitte die unten stehenden Hinweise wegen der Coronavirus-Pandemie.
Wir sind wie gewohnt für Sie da, beachten Sie jedoch bitte die unten stehenden Hinweise wegen der Coronavirus-Pandemie.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Coronavirus-Pandemie zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter und zugleich in Umsetzung der infektionsschutzrechtlichen Vorschriften organisatorische Maßnahmen treffen mussten, die derzeit zu folgenden Besonderheiten in unserem Kanzleibetrieb führen:
Der Kanzleibetrieb wird auch während des derzeit geltenden Lockdowns uneingeschränkt fortgeführt. Der Besuch beim Notar stellt einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung i. S. d. ausgangsbeschränkenden Allgemeinverfügungen bzw. Verordnungen dar.
Der Zutritt zu den Kanzleiräumen kann jedoch grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) gestattet werden. In den Kanzleiräumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (Maskenpflicht) und es müssen die bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Wir können, auch bei vereinbarten Terminen, grundsätzlich nur den an einer Beurkundung unmittelbar Beteiligten und den gesetzlich zwingend beizuziehenden Personen (z. B. Dolmetschern) das Betreten der Kanzleiräume gestatten; sonstigen Begleitpersonen können wir das Betreten der Kanzleiräume leider nur in besonders begründeten Fällen gestatten.
Auch allen Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu anderen infizierten bzw. infektionsverdächtigen Personen hatten oder die sich in Quarantäne befinden, müssen wir den Zutritt zu den Kanzleiräumen versagen.
Wenn Sie einen Beurkundungstermin aus Gründen der Coronavirus-Pandemie nicht wahrnehmen dürfen, können oder wollen, besteht die Möglichkeit eine Urkunde nachträglich zu genehmigen oder bereits vorab eine Vollmacht zur Beurkundung zu erteilen.
Besprechnungstermine sollten bis auf Weiteres grundsätzlich nur telefonisch stattfinden.
Bitte kontaktieren Sie uns stets zunächst telefonisch oder per E-Mail.
Bei uns steht Ihre professionelle und individuelle Betreuung im Mittelpunkt. Hierzu benötigen wir allerdings ein starkes Team, bei dem uns fachliches Know-How und praktische Erfahrung genauso wichtig sind wie soziale Kompetenz.
NOTAR
NOTAR
SACHBEARBEITER
AMTMANN I. N.
SACHBEARBEITERIN OBERINSPEKTORIN I. N.
EMPFANG / SEKRETARIAT
SEKRETARIAT
SEKRETARIAT
SEKRETARIAT
SEKRETARIAT
BUCHHALTUNG
REGISTEREINSICHTEN
URKUNDENVERWALTUNG
AUSZUBILDENDER
AUSZUBILDENDE
Das Gesetz schreibt für bedeutsame Rechtsgeschäfte, insbesondere in den Bereichen des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts, die Mitwirkung des Notars vor; seine Mitwirkung wird aber von den Beteiligten häufig auch dort gewünscht, wo dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig. Er vertritt deshalb nie die Interessen einer Partei, sondern berät alle Beteiligten als juristischer Experte unparteiisch und klärt sie umfassend über die rechtliche Bedeutung des betreffenden Vorgangs auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Beteiligter durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass geschäftlich Unerfahrene rechtlich nicht benachteiligt werden. Er koordiniert auch die reibungslose Abwicklung der von ihm beurkundeten Rechtsgeschäfte.
Die nachfolgenden Links führen Sie auf die Webseite des Bayerischen Notarvereins e. V. Dort erhalten Sie weiterführende Informationen über unsere Tätigkeit im allgemeinen und unsere Leistungen in den einzelnen Rechtgebieten.
Die hier im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Erfassungsbögen bezwecken Ihre Vorabinformation über die wesentlichen Angaben, die wir zur Erstellung Ihres Urkundenentwurfs benötigen. Die Erfassungsbögen können jedoch eine erforderliche persönliche oder telefonische Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit dem Adobe Acrobat Reader (kostenlos zu installieren) können Sie jeden Erfassungsbogen öffnen und ausfüllen. Sie können dann den ausgefüllten Erfassungsbogen direkt per E-Mail an uns senden. Sollte Ihr E-Mail-Browser eine direkte Versendung nicht zulassen oder sollten Sie keine Direktversendung wünschen, können Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen auch auf Ihrem PC speichern und ausdrucken und uns den Ausdruck als E-Mail-Anhang, per Fax oder per Post zusenden.
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08.15 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Telefon: 0911 214676-0
Telefax: 0911 241726
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